FFP2 Maske für Patienten und Besucher
Bitte beachten Sie, dass für alle Patienten und Besucher das Tragen einer FFP2-Maske aufgrund gesetzlicher Grundlage beim Betreten der Praxis weiterhin verpflichtend ist. Ab dem 01.02.2023 sind die Mitarbeiter unserer Praxis von der Maskentragepflicht ausgenommen. Masken werden vom medizinischen Personal dann nur noch entsprechend der üblichen medizinischen Routine getragen.
Die Maske muss von Patienten ausnahmsweise nicht getragen werden, wenn die Art der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistung dies nicht zulässt. Hierüber informieren Sie unsere Ärzte und die Mitarbeiter der Praxis bei der Behandlung. Wir können Ihnen weder Masken stellen noch verkaufen!