Das E-Rezept von unserer Praxis

Ab September 2023 stellen wir auf das E-Rezept um. Sie erhalten dann als gesetzlich versicherte Person ein elektronisches Rezept, das Sie mit Hilfe Ihrer NFC-Gesundheitskarte oder einer App auf Ihrem Mobiltelefon in der Apotheke einlösen können. In der Testphase erhalten Sie von uns zuerst einen elektronischen Ausdruck mit einem QR-Code (oben rechts zu sehen), den Ihre Apotheke bei Abgabe des noch ausgedruckten elektronischen Rezepts scannen wird.

Wenn dieses Verfahren erfolgreich läuft, testen wir das APP- und Kartenvefahren mit unseren Patienten: dies bedeutet, Sie erhalten einen Ausdruck nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Ab 01.01.2024 ist das elektronische Verfahren gesetzliche Pflicht. Einen Ausdruck erhalten Sie dann nur noch bei technischen Störungen oder bei den im Gesetz aufgeführten Sonderfällen.

Weitere Informationen, wie das E-Rezept funktioniert, finden Sie auf der offiziellen Webseite des E-Rezepts: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/so-funktionierts